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    Mitgliedschaft

    Kündigung

    § 6 Beendigung der Mitgliedschaft

    (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen entsprechend mit Ende der Rechtsfähigkeit.

    (2) Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich.

    (3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise
    gegen den Vereinszweck verstößt, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter
    Verstöße gegen die Vereinssatzung schuldig gemacht hat oder innerhalb eines Jahres seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger, schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist. Zur Antragstellung ist jedes Vereinsmitglied berechtigt. Über den Ausschluss entscheidet der Vereinsausschuss in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Gegen den Beschluss des Vereinsausschusses ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe die schriftliche Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Diese entscheidet alsdann mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf ihrer nächsten Mitgliederversammlung. Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vereinsauschuss seinen Beschluss für vorläufig vollziehbar erklären.

    (4) Die Wiederaufnahme eines ausgeschlossenen Mitgliedes ist frühestens nach Ablauf einen Jahres möglich. Über den Antrag entscheidet das Organ, das letztlich über den Ausschluss entschieden hat.

    (5) Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom Vereinsauschuss unter den genannten Voraussetzungen durch einen Verweis oder durch eine Geldbuße bis zum Betrag von EUR 100.- und/oder mit einer Sperre von längstens einem Jahr an der Teilnahme an sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen des Vereins oder der Verbände, welchen der Verein angehört, gemaßregelt werden. Die Entscheidung des Vereinsauschusses ist nicht anfechtbar.

    (6) Die Beschlüsse sind dem betroffenen Vereinsmitglied mittels eingeschriebenen Briefes zuzustellen.

    (7) Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen a l l e Ansprüche aus dem Mitgliederverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliederverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon jedoch unberührt.

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    Beendigung

    Satzung

    Hinweis zum Vereinsaustritt nach §6

    Den Austritt bitte schriftlich an:
    martin.leichtl@tv-vohburg.de

    oder per Post an:        

    Martin Leichtl
    Kreutzstr. 24 A
    85088 Vohburg