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    Mitgliedschaft

    Mitgliedschaft

    Seit über 100 Jahren treiben die Mitglieder unseres Vereins in den derzeit 9 Abteilungen und 10 Unterabteilungen Sport, der aus einem gelungenen Mix aus Traditions- und Trendsportarten besteht. Mit dem 1999 fertiggestellten Sportzentrum in der Jahnstraße und der 2010 eingeweihten Agnes-Bernauer-Halle auf dem Gelände der Grund-und Mittelschule, wurden optimale Bedingungen für die Sport treibende Bevölkerung von Vohburg geschaffen. Das Vereinsheim, das 2012 größtenteils in Eigenleistung durch die Mitglieder des Vereins errichtet wurde, ist auf dem Gelände des Sportzentrums integriert.
    Mit derzeit über 1300 Mitgliedern ist der TV Vohburg der größte Verein im Stadtgebiet Vohburg und einer der größten Sportvereine im Landkreis Pfaffenhofen. Besonderen Wert legt der Verein auf seine Jugendarbeit, die sich an den 535 Kindern und Jugendlichen Mitgliedern unter 18 Jahren aufzeigen lässt.
    Somit erfüllt der Verein viele gesellschaftliche Aufgaben und trägt entscheidend zur Erhöhung des Freizeitwertes, Erholungswertes, gesundheitspolitischer Werte und sozialpolitischer Werte des Stadtgebietes Vohburg und der Region bei.

    Mitgliedsbeiträge

    60€ / JAHR

    Kinder, Jugend, Rentner

    30 / HALBJAHR
    • Kinder (bis 14 Jahre)
    • Jugend (zwischen 14 - 18 Jahre)
    • Schüler, Studenten (bis 27 Jahre)
    • Rentner (ab 65 Jahre)
    84€ / JAHR

    Erwachsener

    42 / HALBJAHR
    • Erwachsene (ab 18 Jahre)
    144€ / JAHR

    Familien

    72 / HALBJAHR
    • min. 1x Erwachsener (ab 18 Jahre)
    • Kinder, Jugend (bis 18 Jahre)

    Auszug ausBeitragsordnung des TV Vohburg 1911 e. V.
    §2 Beiträge: Der Einzug der Beiträge erfolgt grundsätzlich im Abbuchungsverfahren. Dieser kann halbjährlich oder jährlich erfolgen
    §3 Familienbeitrag:
    1.Der Familienbeitrag wird gewährt,wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss mindestens ein Erwachsener (über 18 Jahre) Mitglied beim Verein sein. Die Anzahl der Kinder ist nach oben nicht begrenzt.
    2.Bei Erreichung der Altersgrenze von 18 Jahren scheiden die Kinder aus dem Familienbeitrag aus und werden im darauffolgendenKalenderjahr als Erwachsenmitglied eingestuft. 
    §4 Schüler, Studenten, Zivil-und Wehrdienstpflichtige:
    1.Schüler, Studenten, Zivil-und Wehrdienstpflichtige, die über dem Alter von 18 Jahren sind, wird auf schriftlichen Antrag der Beitragssatz von Jugendlichen gewährt. Dieser Beitrag wird nur bis zum Alter von 27 Jahren gewährt.
    2.Der Antragsteller verpflichtet sich jede Änderung (z.B. Ausscheiden aus dem Zivildienst)dem Vorstand bekannt zu geben.
    3.Über diesen Antrag entscheidet der Vereinsausschuss mit seiner einfachen Mehrheit seiner erschienenen Mitglieder.
    4.Bei Verstoß gegen den §4 kann der Verein den zu zahlenden Mehrbetrag von dem Mitglied nachfordern.

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