Hallo,
heute, 08.03.2021, tritt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Dabei gibt es nun endlich auch erste Lockerungen für den Sport.
Abhängig von der Corona-Inzidenz des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt gibt es mit Start am 08.03. erste Lockerungen für den Sport. „Wir freuen uns sehr, dass es nun – wenn auch langsam – wieder losgehen kann! In den letzten Wochen standen wir in engem Austausch mit dem Innenministerium und sind froh, nun zumindest erste wichtige Signale für unsere Vereine aussenden zu können“, so Präsident Dr. Alfons Hölzl. „In weiteren Gesprächen müssen nun zeitnah die bekannten Rahmenbedingungen von den zuständigen Ministerien hinsichtlich der praktischen Umsetzung spezifiziert werden, sodass unsere Sportvereine die beschlossenen Maßnahmen auch tatsächlich umsetzen können.“
Gültig sind die neuesten Regelungen zunächst vom 08.03. bis einschließlich 28.03.2021. Wir sind weiterhin im intensiven Austausch mit den zuständigen Ministerien zur zeitnahen Klärung von Detailfragen und werden diese Informationen umgehend nach Beantwortung durch den Gesetzgeber an euch weitergeben.
„Wir sind uns bewusst, dass die ersten kleinen Öffnungsschritte für einen Großteil unserer Vereine keinen nennenswerten Mehrwert bieten. Doch wir möchten insbesondere die Öffnung des Sportbetriebs für Kinder als wichtiges Signal der Politik werten, wissen dies einzuordnen und arbeiten intensiv daran, dass der Turnsport in den Hallen wieder möglich sein wird“, so Geschäftsführer Dr. Peter Bösl. Bis dahin wird der BTV die Interessen der Vereine weiterhin bestmöglich vertreten. Bitte teilt uns deshalb gerne eure Anliegen mit, sodass wir diese auch entsprechend platzieren können.
Für unseren Turnsport bedeutet die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dass unabhängig vom Inzidenzwert zunächst noch kein Hallensport erlaubt ist. Alle Turnsportarten, die jedoch auch unter freiem Himmel umsetzbar sind, können bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 in Gruppen bis zu 10 Personen in den Trainingsbetrieb zurückkehren. Ein wichtiges Signal ist zudem, dass unsere Kinder (bis 14 Jahren) bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 in Gruppen bis zu 20 Kindern unter freiem Himmel trainieren können. Weitere Öffnungsschritte sind frühestens ab dem 22. März 2021 möglich. Hier gilt es, auf Bekanntmachungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu achten. Eine Voraussetzung wird dann u.a. die Verfügbarkeit von Schnell- oder Selbstests sein. Die bislang bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Kontaktdatenerfassung gelten weiterhin und sind in jedem Fall zu beachten.
Neben der Platzierung eurer Anliegen beim Ministerium, Serviceleistungen bei Anfragen sowie einer raschen Information bei neuesten Entwicklungen möchten wir euch zudem gerne in den nächsten Wochen auf unserer Homepage mit Praxistipps für ein Training unter den aktuell bestehenden Vorschriften unterstützen. Anbei bereits ein erstes Beispiel zur Umsetzung einer 4XF-Trainingseinheit unter freiem Himmel bei euch im Verein. Weitere Beispiele sollen in den nächsten Wochen folgen.
Im Anhang haben wir nochmals für euch die bedeutendsten Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kompakt zusammengefasst und zusätzlich die Öffnungsschritte für den Sport als Grafik aufgearbeitet.
Wir wünschen euch einen guten Start zurück ins Vereinsleben und hoffen sehr, dass bald weitere Lockerungen möglich sind.
Euer BTV