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    NEWS

    Sperrung Sportanlagen

    Neue Regelungen für den Landkreis Pfaffenhofen treten in Kraft:

    Das heißt, wir müssen auch das Jugendtraining (Kinder unter 14 Jahren) wieder einstellen und die Sportanlagen erneut vorübergehend „stilllegen“.

     

    Auszug

    Sport

    Es ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Mannschaftssport ist untersagt.

     

    Körpernahe Dienstleistungen

    Dienstleistungen von Friseuren sowie Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiterhin angeboten werden.

     

    Einkaufen und Dienstleistungen

    Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click & Collect“) ist zulässig.

    Weiterhin normal geöffnet sind:

    der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte

    Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons

    Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

     

    Kontaktbeschränkungen

    Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

     

    Nächtliche Ausgangssperre

    Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.

    Kindertagesbetreuungsangebote und Schulen im Landkreis

     

    Für Kindertagesbetreuungsangebote und Schulen im Landkreis gelten vom 22. bis zum 28. März die am letzten Freitag bekannt gegebenen Regelungen:

    In den Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt.

    An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen, einschließlich der Grundschulstufe, findet Distanzunterricht statt.

    Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich. Es werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig

    sicherstellen können.

     

     

     

    Alle weiteren Informationen unter folgenden Link

     

    https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/informationen-und-aktuelle-meldungen-zum-coronavirus/aktuell-geltende-regelungen-im-landkreis-pfaffenhofen/

     

    Quelle: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/informationen-und-aktuelle-meldungen-zum-coronavirus/aktuell-geltende-regelungen-im-landkreis-pfaffenhofen/

     

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