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    Fussballtraining: Das ist aktuell erlaubt

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    Nun hat die Bayerische Staatsregierung nach dem Offenen Brief des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) zumindest in einem Punkt rasch für Klarheit gesorgt, der die Amateurfußballer*innen in den vergangenen Tagen mächtig frustriert hatte: Ab diesem Freitag, 21. Mai 2021, ist altersunabhängiges Mannschaftstraining (generell Kontaktsport unter freiem Himmel) in Gruppenstärken bis zu 25 Personen wieder gestattet – Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt und alle Teilnehmenden auf das COVID-19-Virus getestet sind, oder aber zur Gruppe der Corona-Genesenen und vollständig Geimpften zählen. In Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 sind keine Testungen erforderlich


    Halbmarathon Zeit!

    Servus liebe Freunde des Laufsports! Wie ihr bestimmt schon mitbekommen habt, gibt es dieses Jahr leider den ODLO Ingolstadt Halbmarathon nur als VIRTUAL Edition.

    Da man sich hier ja seine eigene persönliche Strecke zusammenstellen kann, haben wir uns von der Abteilung Leichtathletik gedacht, dass wir euch eine Strecke rund um Vohburg vorbereiten und euch hiermit einen kleinen Vohburg Wettbewerb ermöglichen.

    Die Strecke ist bis auf 2 neuralgische Punkte komplett auf bzw. an dem Damm der großen und der kleinen Donau. Gestartet wird beim San Marco:

    Dort lauft ihr dann nach Westen zum Kraftwerk und dreht eine kleine Schleife durch die Paar Auen. Dann geht es auf dem selben Weg wieder zurück zum San Marco. Hey, ihr habt schon gute 10km geschafft!

    Jetzt quert ihr wieder die Straße beim San Marco und lauft nach Osten den Damm entlang. Wir verlassen nun kurz den Damm auf der Höhe der Bus Firma nach links und laufen unterhalb der B16a unter der Brücke durch und auf der anderen Seite wieder auf den Damm hinauf. Das ist wichtig, sonst kommt ihr am Ende nicht auf die 21,1km.

    Auf der anderen Seite geht es dann weiter am Klärwerk vorbei zur Mitterwöhrer Kleine Donau Brücke. Diese überquert ihr und lauft auf der Südseite zur Bundeswehrbrücke. Nun überquert ihr die Bundeswehrbrücke und lauft auf der Nordseite auf dem Kleine Donau Damm wieder komplett zurück, unterhalb der B16a wieder unter der Brücke durch auf den Donaudamm. Jetzt könnt ihr es nochmal in einem Endspurt richtig krachen lassen!

    Wenn ihr die Strecke auf eure Lauf-Uhr laden wollt, könnt ihr die passende GPX Datei hier als ZIP Datei herunterladen:

    Einfach die Datei ent-ZIP-en und z.B. in Garmin Connect als neue Strecke importieren und auf eure Uhr schicken. Als Alternative haben wir euch die Strecke auf Komoot veröffentlicht. Dort könnt ihr sie auch herunterladen: https://www.komoot.de/tour/355651146

    Wir haben auch ein passendes Strava Segment erstellt, damit hier evtl. auch eine kleine Vohburg Challenge entstehen könnte 😉 Zum Segment geht es hier: https://www.strava.com/segments/28347834

    Wenn ihr euch zur VIRTUAL Edition des ODLO Ingolstadt Halbmarathons anmelden wollt, könnt ihr das hier tun: https://www.abavent.de/anmeldeservice/halbmarathoningolstadt2021. Startunterlagen Abholung ist noch bis 08.05.2021 möglich. Details hierzu findet ihr unter: https://www.halbmarathon-ingolstadt.net/

    Viel Spaß und Erfolg beim ODLO Ingolstadt Halbmarathon 2021 VIRTUAL RUN!
    Eure Abteilung Leichtathletik

    Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hierbei NICHT um eine offizielle Veranstaltung des TV Vohburg! Bitte achtet auf eure eigene Sicherheit und Gesundheit!

    Onlinetraining für Karatekids und Karateyoungstars

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    Nachdem die Hallen weiterhin zu bleiben, bietet der Bayerische Karate Bund wieder ein regelmäßiges Onlinetraining für Karatekids und Karateyoungsters an. Jeden Samstag von 10:00-12:00 Uhr gibt es hier bis zunächst Ende Mai 2021 Trainingsmöglichkeiten.

    Den Anfang macht am 17.04.2021 Florian Kamerl vom TV Vohburg.

    Karatekids sind all unsere jungen Sportler bis 9 Jahre, die einem Onlineunterricht folgen können und Spaß an der Bewegung haben. Das Training dauert 45 Minuten und ist vor allem auf Koordination, Kondition und – für alle Stilrichtungen machbare – Karatespezifische Bewegungsabläufe ausgelegt.

    Karateyoungsters sind alle ab 10 Jahren oder Blaugurt. Durch die Schule ist schon Onlineunterrichtserfahrung vorhanden und es kann mehr von den Teilnehmern verlangt werden. Wobei auch hier alle Stilrichtungen mittrainieren können.

    Von 10:00 – 10:45 Uhr KarateKids (bis 9 Jahre)
    Von 11:00 – 12:00 Uhr KarateYoungsters (ab 10 Jahren oder Blaugurt)

    Jede Woche Training mit unterschiedlichen Trainern, die wir Mitte der Woche euch hier vorstellen.

    Was braucht ihr dafür:
    – Gute Laune
    – Karateanzug / Sportkleidung
    – Handtuch
    – Handy/Tablett oder Rechner mit Internet
    – Etwas Platz im Raum

    Wie funktioniert es:

    – Ihr geht auf

    – Gebt zur Anmeldung euren Namen (es reicht auch nur der Vorname) ein, damit wir euch ggf. ansprechen können

    – Sollten es zu viele Leute werden, wird das Onlinemeeting in einen Stream umgewandelt – dies teilt euch aber der Trainer mit und ist dann nötig um die Performance zu erhalten.

    Mit dem Klick auf den Link erklärt ihr euch mit den DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN einverstanden. Bitte fragt hierzu auch eure Eltern.

    Kabinettsbeschluss führt zu Vereinsabstimmung über Abbruch der Saison 2019/21

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    Das Bayerische Kabinett hat an diesem Dienstag die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert, womit weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur, Gastronomie und Sport vorerst auf absehbare Zeit praktisch ausbleiben. Damit steht gemäß des vom Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) verabschiedeten Vier-Punkte-Plans de facto auch fest, dass die aktuell aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/21 in den allermeisten bayerischen Amateurfußballligen nicht mehr zum Abschluss gebracht werden kann.

    Wie angekündigt, werden alle bayerischen Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands über einen Abbruch der Saison und die dabei anzuwendenden Regularien durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die aktuellen Bestimmungen der Spielordnung (§ 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.

    „Durch den heutigen Kabinettsbeschluss und die sich daraus ergebende staatliche Verfügungslage ist ein flächendeckender Trainingsbetrieb ab dem 3. Mai, der notwendig gewesen wäre, um die Spielzeit 2019/21 in allen bayerischen Ligen noch einmal aufnehmen und die verbleibenden Spiele noch durchführen zu können, de facto nicht mehr möglich.

    Wir müssen daher nun gemeinsam mit unseren Vereinen über die Frage eines Abbruchs der Verbandsspielrunden und der dabei anzuwendenden Regularien entscheiden“, erklärt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb zuständig ist.

    Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes hatte Ende März einen Vier-Punkte-Plan für den Umgang mit der weiter wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Verfügungslagen unterbrochenen Spielzeit 2019/21 im Herren-Bereich, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 beendet werden sollte, verabschiedet. Anfang April hatte der BFV bereits den Ligapokal-Wettbewerb als Zusatzwettbewerb auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene gestrichen. Den entsprechenden formellen Beschluss wird der Vorstand in seiner Sitzung am 14. April 2021 fassen und auch alle weiteren, nunmehr nach der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung notwendig gewordenen Schritte erörtern.

     

    Quelle: bfv.de

     

     

    Die neue TVVapp ist da

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    Nach dem ersten Release im Januar, ist nun die zweite Version der App online. Mit zahlreichen Änderungen ist sie nun auch für iPads.

    Die Push-Benachrichtigungen halten euch, bei neuen Beiträgen auf dem laufenden und informieren euch wenn es was neues gibt. Somit verpasst ihr keine Artikel mehr.


    Favoriten lassen sich jetzt festlegen. Einfach ein „Herz“ hinter eurem Beitrag setzten und in der Zusammenfassung „Favoriten“ immer anschauen.


    Der Kalender – Alle Termine – gleich parat. Unter Einstellungen findest du zudem den „Kalenderservice“. Dort kannst du die Kalendereinträge in deinen eignen hinzufügen. Die Einträge des TV synchronisieren sich, sodass du immer die aktuellsten Stände hast.


    iOS-Widget, kennst du nicht? -> Dann probiere es gleich aus. Lange auf den Homescreen klicken, links oben auf „+“ und das iOS-Widget „TVVapp“ auswählen. Nun hast du die Beiträge immer auf deinem Homescreen.


    Wird es nacht, wird die App dunkel. Die Tag-Nacht Funktion ist bei allen iOS-Versionen integriert.

    Sperrung Sportanlagen

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    Neue Regelungen für den Landkreis Pfaffenhofen treten in Kraft:

    Das heißt, wir müssen auch das Jugendtraining (Kinder unter 14 Jahren) wieder einstellen und die Sportanlagen erneut vorübergehend „stilllegen“.

     

    Auszug

    Sport

    Es ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Mannschaftssport ist untersagt.

     

    Körpernahe Dienstleistungen

    Dienstleistungen von Friseuren sowie Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiterhin angeboten werden.

     

    Einkaufen und Dienstleistungen

    Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click & Collect“) ist zulässig.

    Weiterhin normal geöffnet sind:

    der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte

    Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons

    Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

     

    Kontaktbeschränkungen

    Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

     

    Nächtliche Ausgangssperre

    Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.

    Kindertagesbetreuungsangebote und Schulen im Landkreis

     

    Für Kindertagesbetreuungsangebote und Schulen im Landkreis gelten vom 22. bis zum 28. März die am letzten Freitag bekannt gegebenen Regelungen:

    In den Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt.

    An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen, einschließlich der Grundschulstufe, findet Distanzunterricht statt.

    Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich. Es werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig

    sicherstellen können.

     

     

     

    Alle weiteren Informationen unter folgenden Link

     

    https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/informationen-und-aktuelle-meldungen-zum-coronavirus/aktuell-geltende-regelungen-im-landkreis-pfaffenhofen/

     

    Quelle: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/informationen-und-aktuelle-meldungen-zum-coronavirus/aktuell-geltende-regelungen-im-landkreis-pfaffenhofen/

     

    Das ist jetzt erlaubt: FAQ zum kontaktlosen Training

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    Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die bereits seit diesem Montag gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausgelegt und kommt damit auch der Bitte des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV)nach, den Vereinen im Freistaat bei der Umsetzung der staatlich verordneten Vorgaben praxisnahe Antworten zu geben.

    Seit 8. März 2021 ist kontaktloses Fußball-Training wieder möglich. Dies aber nur in definierten und limitierten Gruppengrößen, unter freiem Himmel und unter Wahrung des Mindestabstandes. Entscheidend sind die jeweils aktuellen Sieben-Tages-Inzidenzwerte vor Ort.

    DIE SPORTAUSÜBUNG IST WIE FOLGT ZULÄSSIG (GÜLTIG SEIT 8. MÄRZ 2021)

    • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschrittenwird, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt;
    • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100liegt, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person – max. fünf Personen – (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
    • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

    Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig.

    DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN*

    Wie erfahre ich den aktuellen Inzidenz-Wert?
    Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen hierzu Informationen auf Ihren Homepages bereit. Eine Übersicht mit den jeweiligen Links zu den Homepages findest du auf dieser Karte des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

    Was ist, wenn sich der Inzidenz-Wert ändert?
    Wird ein Wert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten oder nicht mehr überschritten, hat dies die zuständige Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich amtlich bekanntzumachen. In dieser Bekanntmachung ist der erste Geltungstag (frühestens der Tag nach der amtlichen Bekanntmachung) anzugeben. Du findest eine Übersicht mit den jeweiligen Links zu den Homepages auf dieser Kartedes Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

    Ist für den maßgeblichen Inzidenz-Wert der Wohnort oder der Ort der Sportausübung heranzuziehen?
    Maßgeblich ist der Inzidenzwert des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in welchem bzw. in welcher die Sportausübung an der Sportstätte erfolgt.

    Ist auch Wettkampfbetrieb möglich?
    Dies ist grundsätzlich möglich, für den Fußball trifft dies aber ausdrücklich nichtzu. Zwar ist eine Unterscheidung zwischen Trainings- und Wettkampfbetrieb nicht vorgesehen. Die aktuellen Regelungen beziehen sich jedoch lediglich allgemein auf die Sportausübung. Es müssen aber beim Wettkampfbetrieb die Vorgaben zur Sportausübung, insbesondere hinsichtlich der Teilnehmerzahl, eingehalten werden. Außerdem gilt für Fußball die Kontaktfreiheit der Beteiligten und das Einhalten von Mindestabständen, damit ist Wettkampfbetrieb für den Fußball aktuell nicht möglich.

    Was ist kontaktfreier Sport?
    Eine sportartspezifische Ein- bzw. Zuordnung ist nicht erforderlich. Es kommt vielmehr (allein) darauf an, dass der Sport generell ohne Kontakt ausgeübt wird. Somit ist etwa auch ein Fußballtraining möglich, sofern ausschließlich ohne Kontakt (z.B. Passspiel) trainiert wird; Zweikampftraining ist hingegen nicht zulässig.

    Es ist derzeit nur die kontaktfreie Sportausübung erlaubt. Gilt dies auch für Personen desselben Hausstands?
    Bei Personen desselben Hausstands ist die gemeinsame Sportausübung auch mit Kontakt möglich.

    Beziehen sich die angegebenen Gruppengrößen auf sog. „feste Gruppen“ oder können diese bzgl. der Gruppenzusammenstellung pro Sportangebot im Freien variieren?
    Aus infektionsschutzfachlichen Gesichtspunkten sind möglichst feste, gleichbleibende Gruppenzusammensetzungen zu empfehlen. Die jeweiligen Kontaktbeschränkungen sind zwingend zu beachten.

    Ist ein Trainer/Übungsleiter bei den jeweils geltenden Höchstgrenzen für Gruppen einzubeziehen?
    Sofern der/die Trainer*in/Übungsleiter*in selbst nicht wie die anderen Sportler*innen an der Sportausübung teilnimmt (bspw. im Sinne eines „Spielertrainers“) und sich insoweit auf die „Anleitung“ beschränkt, zählt er oder sie nicht zur Gruppe.

    Dürfen Umkleiden, Duschen und sonstige Gemeinschaftsräume genutzt werden?
    Nein, es dürfen ausschließlich die Sportflächen unter freiem Himmel bzw. Freiluftsportanlagen betrieben und genutzt werden. Die Nutzung von WC-Anlagen ist aber möglich.

    Ist ab 8. März 2021 ein neues Rahmenhygienekonzept Sport der beiden Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Gesundheit und Pflege zu beachten?
    Ein neues, aktualisiertes Rahmenhygienekonzept Sport der beiden Staatsministerien wird erst für die geplanten Öffnungsschritte ab 22. März 2021 erstellt.

    Ist im Breitensportbetrieb ein Hygieneschutzkonzept hinsichtlich Kontaktnachverfolgung, Anreise, Parkplatz, Sportstättennutzung etc. zwingend erforderlich?
    Für die Öffnungsschritte ab 8. März 2021 ist für den Breitensportbetrieb noch kein zusätzliches oder neues Hygienekonzept zwingend erforderlich, erst für die weiteren Öffnungsschritte ab 22. März 2021.

    Die Ausübung von Mannschaftssport (z.B. Fußball) ist derzeit untersagt. Darf in sog. Mannschaftssportarten aber kontaktfrei trainiert werden?
    Sofern die Sportausübung nicht mannschaftsspezifisch, sondern ohne Kontakt erfolgt, ist dies auch unter Berücksichtigung der geltenden Voraussetzungen (wie Beachtung der Gruppengröße usw.) möglich. Somit ist etwa auch ein Fußballtraining möglich, sofern ausschließlich ohne Kontakt (z.B. Passspiel) trainiert wird; Zweikampftraining ist hingegen nicht zulässig.

    Ist die gleichzeitige Sportausübung von mehreren Gruppen auf einer Sportstätte erlaubt?
    Dies ist dann möglich, wenn die jeweilige Sportstätte räumlich und funktional klar voneinander abgetrennte Sportflächen aufweist (z.B. einzelne Tennisplätze in einer Tennisfreianlage). Das heißt, es genügt gerade nicht, lediglich den Mindestabstand einzuhalten.

    Ist für Erwachsene und Jugendliche die Sportausübung derzeit auch in geschlossenen Räumen erlaubt?
    Nein. Es ist nur die Sportausübung ohne Kontakt im Freien bzw. in Freiluftsportstätten erlaubt.

    Dürfen Erziehungsberechtigte beim Training und Wettkampf ihrer Kinder anwesend sein?
    Ja, minderjährige Sportler können zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge (Elternrecht) beim Sportbetrieb von ihren Erziehungsberechtigten begleitet werden. Dabei sind Ansammlungen mehrerer Erziehungsberechtigter in jedem Fall zu vermeiden; der Mindestabstand ist zudem einzuhalten.

    Welche Sportarten sind bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 erlaubt?
    Grundsätzlich sind alle Sportarten zulässig, die mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person kontaktfrei im Freien ausgeübt werden können. Hierzu gehören beispielsweise Golf, Tennis, teilweise Wassersport (Rudern, Kanu, Kajak…) o. Ä.

    *Diese Angaben beruhen auf Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, die hier abrufbar sind.

    Quelle: bfv.de

    Erste Lockerungen für den Sport!

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    Hallo, 
     
    heute, 08.03.2021, tritt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Dabei gibt es nun endlich auch erste Lockerungen für den Sport.

    Abhängig von der Corona-Inzidenz des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt gibt es mit Start am 08.03. erste Lockerungen für den Sport. „Wir freuen uns sehr, dass es nun – wenn auch langsam – wieder losgehen kann! In den letzten Wochen standen wir in engem Austausch mit dem Innenministerium und sind froh, nun zumindest erste wichtige Signale für unsere Vereine aussenden zu können“, so Präsident Dr. Alfons Hölzl. „In weiteren Gesprächen müssen nun zeitnah die bekannten Rahmenbedingungen von den zuständigen Ministerien hinsichtlich der praktischen Umsetzung spezifiziert werden, sodass unsere Sportvereine die beschlossenen Maßnahmen auch tatsächlich umsetzen können.“

    Gültig sind die neuesten Regelungen zunächst vom 08.03. bis einschließlich 28.03.2021. Wir sind weiterhin im intensiven Austausch mit den zuständigen Ministerien zur zeitnahen Klärung von Detailfragen und werden diese Informationen umgehend nach Beantwortung durch den Gesetzgeber an euch weitergeben.


    „Wir sind uns bewusst, dass die ersten kleinen Öffnungsschritte für einen Großteil unserer Vereine keinen nennenswerten Mehrwert bieten. Doch wir möchten insbesondere die Öffnung des Sportbetriebs für Kinder als wichtiges Signal der Politik werten, wissen dies einzuordnen und arbeiten intensiv daran, dass der Turnsport in den Hallen wieder möglich sein wird“, so Geschäftsführer Dr. Peter Bösl. Bis dahin wird der BTV die Interessen der Vereine weiterhin bestmöglich vertreten. Bitte teilt uns deshalb gerne eure Anliegen mit, sodass wir diese auch entsprechend platzieren können.

    Für unseren Turnsport bedeutet die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dass unabhängig vom Inzidenzwert zunächst noch kein Hallensport erlaubt ist. Alle Turnsportarten, die jedoch auch unter freiem Himmel umsetzbar sind, können bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 in Gruppen bis zu 10 Personen in den Trainingsbetrieb zurückkehren. Ein wichtiges Signal ist zudem, dass unsere Kinder (bis 14 Jahren) bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 in Gruppen bis zu 20 Kindern unter freiem Himmel trainieren können. Weitere Öffnungsschritte sind frühestens ab dem 22. März 2021 möglich. Hier gilt es, auf Bekanntmachungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu achten. Eine Voraussetzung wird dann u.a. die Verfügbarkeit von Schnell- oder Selbstests sein. Die bislang bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Kontaktdatenerfassung gelten weiterhin und sind in jedem Fall zu beachten.

    Neben der Platzierung eurer Anliegen beim Ministerium, Serviceleistungen bei Anfragen sowie einer raschen Information bei neuesten Entwicklungen möchten wir euch zudem gerne in den nächsten Wochen auf unserer Homepage mit Praxistipps für ein Training unter den aktuell bestehenden Vorschriften unterstützen. Anbei bereits ein erstes Beispiel zur Umsetzung einer 4XF-Trainingseinheit unter freiem Himmel bei euch im Verein. Weitere Beispiele sollen in den nächsten Wochen folgen.
    Im Anhang haben wir nochmals für euch die bedeutendsten Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kompakt zusammengefasst und zusätzlich die Öffnungsschritte für den Sport als Grafik aufgearbeitet.

    Wir wünschen euch einen guten Start zurück ins Vereinsleben und hoffen sehr, dass bald weitere Lockerungen möglich sind.

    Euer BTV

    Neue Trainingszeiten und Livestream

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    In 90 Minuten Total Body Workout machen wir dich rundum fit indem wir mehrere Muskelgruppen gleichzeitig ansprechen.


    Durch das Trainingspaket stärkst du dein Herz-Kreislauf-System bzw. erhöhst deine Kraftausdauer im Cardioteil.
    Du beanspruchst durch gezielte Übungen deinegroßen Muskelgruppen (z.B. Rumpf, Beine) und verbesserst deine Balance, Mobilität und Koordination.
    Warm up und eine Entspannungseinheit zum Schluss dürfen selbstverständlich nicht vernachlässigt werden.
    Wir schaffen neue Trainingsreize und auch Trainingsvielfalt mit Kleingeräten, wechselnden Übungsleitern und natürlich Musik.

    Im Augenblick trainieren wir online im Livestream, jeden Donnerstag 
    um  18:45 Uhr.

    Sobald es die Umstände wieder zulassen treffen wir uns in der Schulturnhalle.

    Bei Interesse könnt ihr Euch gerne melden bei Irene Heinrich oder Sonja Hinz