Sperrung Sportanlagen
Neue Regelungen für den Landkreis Pfaffenhofen treten in Kraft:
Das heißt, wir müssen auch das Jugendtraining (Kinder unter 14 Jahren) wieder einstellen und die Sportanlagen erneut vorübergehend „stilllegen“.
Auszug
Sport
Es ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Mannschaftssport ist untersagt.
Körpernahe Dienstleistungen
Dienstleistungen von Friseuren sowie Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiterhin angeboten werden.
Einkaufen und Dienstleistungen
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click & Collect“) ist zulässig.
Weiterhin normal geöffnet sind:
der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons
Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.
Kontaktbeschränkungen
Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Nächtliche Ausgangssperre
Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
Kindertagesbetreuungsangebote und Schulen im Landkreis
Für Kindertagesbetreuungsangebote und Schulen im Landkreis gelten vom 22. bis zum 28. März die am letzten Freitag bekannt gegebenen Regelungen:
In den Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt.
An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen, einschließlich der Grundschulstufe, findet Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich. Es werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig
sicherstellen können.
Alle weiteren Informationen unter folgenden Link
Das ist jetzt erlaubt: FAQ zum kontaktlosen Training
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die bereits seit diesem Montag gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausgelegt und kommt damit auch der Bitte des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV)nach, den Vereinen im Freistaat bei der Umsetzung der staatlich verordneten Vorgaben praxisnahe Antworten zu geben.
Seit 8. März 2021 ist kontaktloses Fußball-Training wieder möglich. Dies aber nur in definierten und limitierten Gruppengrößen, unter freiem Himmel und unter Wahrung des Mindestabstandes. Entscheidend sind die jeweils aktuellen Sieben-Tages-Inzidenzwerte vor Ort.
DIE SPORTAUSÜBUNG IST WIE FOLGT ZULÄSSIG (GÜLTIG SEIT 8. MÄRZ 2021)
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschrittenwird, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt;
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100liegt, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person – max. fünf Personen – (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig.
DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN*
Wie erfahre ich den aktuellen Inzidenz-Wert?
Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen hierzu Informationen auf Ihren Homepages bereit. Eine Übersicht mit den jeweiligen Links zu den Homepages findest du auf dieser Karte des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Was ist, wenn sich der Inzidenz-Wert ändert?
Wird ein Wert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten oder nicht mehr überschritten, hat dies die zuständige Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich amtlich bekanntzumachen. In dieser Bekanntmachung ist der erste Geltungstag (frühestens der Tag nach der amtlichen Bekanntmachung) anzugeben. Du findest eine Übersicht mit den jeweiligen Links zu den Homepages auf dieser Kartedes Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Ist für den maßgeblichen Inzidenz-Wert der Wohnort oder der Ort der Sportausübung heranzuziehen?
Maßgeblich ist der Inzidenzwert des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in welchem bzw. in welcher die Sportausübung an der Sportstätte erfolgt.
Ist auch Wettkampfbetrieb möglich?
Dies ist grundsätzlich möglich, für den Fußball trifft dies aber ausdrücklich nichtzu. Zwar ist eine Unterscheidung zwischen Trainings- und Wettkampfbetrieb nicht vorgesehen. Die aktuellen Regelungen beziehen sich jedoch lediglich allgemein auf die Sportausübung. Es müssen aber beim Wettkampfbetrieb die Vorgaben zur Sportausübung, insbesondere hinsichtlich der Teilnehmerzahl, eingehalten werden. Außerdem gilt für Fußball die Kontaktfreiheit der Beteiligten und das Einhalten von Mindestabständen, damit ist Wettkampfbetrieb für den Fußball aktuell nicht möglich.
Was ist kontaktfreier Sport?
Eine sportartspezifische Ein- bzw. Zuordnung ist nicht erforderlich. Es kommt vielmehr (allein) darauf an, dass der Sport generell ohne Kontakt ausgeübt wird. Somit ist etwa auch ein Fußballtraining möglich, sofern ausschließlich ohne Kontakt (z.B. Passspiel) trainiert wird; Zweikampftraining ist hingegen nicht zulässig.
Es ist derzeit nur die kontaktfreie Sportausübung erlaubt. Gilt dies auch für Personen desselben Hausstands?
Bei Personen desselben Hausstands ist die gemeinsame Sportausübung auch mit Kontakt möglich.
Beziehen sich die angegebenen Gruppengrößen auf sog. „feste Gruppen“ oder können diese bzgl. der Gruppenzusammenstellung pro Sportangebot im Freien variieren?
Aus infektionsschutzfachlichen Gesichtspunkten sind möglichst feste, gleichbleibende Gruppenzusammensetzungen zu empfehlen. Die jeweiligen Kontaktbeschränkungen sind zwingend zu beachten.
Ist ein Trainer/Übungsleiter bei den jeweils geltenden Höchstgrenzen für Gruppen einzubeziehen?
Sofern der/die Trainer*in/Übungsleiter*in selbst nicht wie die anderen Sportler*innen an der Sportausübung teilnimmt (bspw. im Sinne eines „Spielertrainers“) und sich insoweit auf die „Anleitung“ beschränkt, zählt er oder sie nicht zur Gruppe.
Dürfen Umkleiden, Duschen und sonstige Gemeinschaftsräume genutzt werden?
Nein, es dürfen ausschließlich die Sportflächen unter freiem Himmel bzw. Freiluftsportanlagen betrieben und genutzt werden. Die Nutzung von WC-Anlagen ist aber möglich.
Ist ab 8. März 2021 ein neues Rahmenhygienekonzept Sport der beiden Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Gesundheit und Pflege zu beachten?
Ein neues, aktualisiertes Rahmenhygienekonzept Sport der beiden Staatsministerien wird erst für die geplanten Öffnungsschritte ab 22. März 2021 erstellt.
Ist im Breitensportbetrieb ein Hygieneschutzkonzept hinsichtlich Kontaktnachverfolgung, Anreise, Parkplatz, Sportstättennutzung etc. zwingend erforderlich?
Für die Öffnungsschritte ab 8. März 2021 ist für den Breitensportbetrieb noch kein zusätzliches oder neues Hygienekonzept zwingend erforderlich, erst für die weiteren Öffnungsschritte ab 22. März 2021.
Die Ausübung von Mannschaftssport (z.B. Fußball) ist derzeit untersagt. Darf in sog. Mannschaftssportarten aber kontaktfrei trainiert werden?
Sofern die Sportausübung nicht mannschaftsspezifisch, sondern ohne Kontakt erfolgt, ist dies auch unter Berücksichtigung der geltenden Voraussetzungen (wie Beachtung der Gruppengröße usw.) möglich. Somit ist etwa auch ein Fußballtraining möglich, sofern ausschließlich ohne Kontakt (z.B. Passspiel) trainiert wird; Zweikampftraining ist hingegen nicht zulässig.
Ist die gleichzeitige Sportausübung von mehreren Gruppen auf einer Sportstätte erlaubt?
Dies ist dann möglich, wenn die jeweilige Sportstätte räumlich und funktional klar voneinander abgetrennte Sportflächen aufweist (z.B. einzelne Tennisplätze in einer Tennisfreianlage). Das heißt, es genügt gerade nicht, lediglich den Mindestabstand einzuhalten.
Ist für Erwachsene und Jugendliche die Sportausübung derzeit auch in geschlossenen Räumen erlaubt?
Nein. Es ist nur die Sportausübung ohne Kontakt im Freien bzw. in Freiluftsportstätten erlaubt.
Dürfen Erziehungsberechtigte beim Training und Wettkampf ihrer Kinder anwesend sein?
Ja, minderjährige Sportler können zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge (Elternrecht) beim Sportbetrieb von ihren Erziehungsberechtigten begleitet werden. Dabei sind Ansammlungen mehrerer Erziehungsberechtigter in jedem Fall zu vermeiden; der Mindestabstand ist zudem einzuhalten.
Welche Sportarten sind bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 erlaubt?
Grundsätzlich sind alle Sportarten zulässig, die mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person kontaktfrei im Freien ausgeübt werden können. Hierzu gehören beispielsweise Golf, Tennis, teilweise Wassersport (Rudern, Kanu, Kajak…) o. Ä.
*Diese Angaben beruhen auf Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, die hier abrufbar sind.
Quelle: bfv.de
Erste Lockerungen für den Sport!
Hallo,
heute, 08.03.2021, tritt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Dabei gibt es nun endlich auch erste Lockerungen für den Sport.
Abhängig von der Corona-Inzidenz des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt gibt es mit Start am 08.03. erste Lockerungen für den Sport. „Wir freuen uns sehr, dass es nun – wenn auch langsam – wieder losgehen kann! In den letzten Wochen standen wir in engem Austausch mit dem Innenministerium und sind froh, nun zumindest erste wichtige Signale für unsere Vereine aussenden zu können“, so Präsident Dr. Alfons Hölzl. „In weiteren Gesprächen müssen nun zeitnah die bekannten Rahmenbedingungen von den zuständigen Ministerien hinsichtlich der praktischen Umsetzung spezifiziert werden, sodass unsere Sportvereine die beschlossenen Maßnahmen auch tatsächlich umsetzen können.“
Gültig sind die neuesten Regelungen zunächst vom 08.03. bis einschließlich 28.03.2021. Wir sind weiterhin im intensiven Austausch mit den zuständigen Ministerien zur zeitnahen Klärung von Detailfragen und werden diese Informationen umgehend nach Beantwortung durch den Gesetzgeber an euch weitergeben.
„Wir sind uns bewusst, dass die ersten kleinen Öffnungsschritte für einen Großteil unserer Vereine keinen nennenswerten Mehrwert bieten. Doch wir möchten insbesondere die Öffnung des Sportbetriebs für Kinder als wichtiges Signal der Politik werten, wissen dies einzuordnen und arbeiten intensiv daran, dass der Turnsport in den Hallen wieder möglich sein wird“, so Geschäftsführer Dr. Peter Bösl. Bis dahin wird der BTV die Interessen der Vereine weiterhin bestmöglich vertreten. Bitte teilt uns deshalb gerne eure Anliegen mit, sodass wir diese auch entsprechend platzieren können.
Für unseren Turnsport bedeutet die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dass unabhängig vom Inzidenzwert zunächst noch kein Hallensport erlaubt ist. Alle Turnsportarten, die jedoch auch unter freiem Himmel umsetzbar sind, können bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 in Gruppen bis zu 10 Personen in den Trainingsbetrieb zurückkehren. Ein wichtiges Signal ist zudem, dass unsere Kinder (bis 14 Jahren) bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 in Gruppen bis zu 20 Kindern unter freiem Himmel trainieren können. Weitere Öffnungsschritte sind frühestens ab dem 22. März 2021 möglich. Hier gilt es, auf Bekanntmachungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu achten. Eine Voraussetzung wird dann u.a. die Verfügbarkeit von Schnell- oder Selbstests sein. Die bislang bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Kontaktdatenerfassung gelten weiterhin und sind in jedem Fall zu beachten.
Neben der Platzierung eurer Anliegen beim Ministerium, Serviceleistungen bei Anfragen sowie einer raschen Information bei neuesten Entwicklungen möchten wir euch zudem gerne in den nächsten Wochen auf unserer Homepage mit Praxistipps für ein Training unter den aktuell bestehenden Vorschriften unterstützen. Anbei bereits ein erstes Beispiel zur Umsetzung einer 4XF-Trainingseinheit unter freiem Himmel bei euch im Verein. Weitere Beispiele sollen in den nächsten Wochen folgen.
Im Anhang haben wir nochmals für euch die bedeutendsten Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kompakt zusammengefasst und zusätzlich die Öffnungsschritte für den Sport als Grafik aufgearbeitet.
Wir wünschen euch einen guten Start zurück ins Vereinsleben und hoffen sehr, dass bald weitere Lockerungen möglich sind.
Euer BTV
Neue Trainingszeiten und Livestream
Durch das Trainingspaket stärkst du dein Herz-Kreislauf-System bzw. erhöhst deine Kraftausdauer im Cardioteil.
Du beanspruchst durch gezielte Übungen deinegroßen Muskelgruppen (z.B. Rumpf, Beine) und verbesserst deine Balance, Mobilität und Koordination.
Warm up und eine Entspannungseinheit zum Schluss dürfen selbstverständlich nicht vernachlässigt werden.
Wir schaffen neue Trainingsreize und auch Trainingsvielfalt mit Kleingeräten, wechselnden Übungsleitern und natürlich Musik.
Im Augenblick trainieren wir online im Livestream, jeden Donnerstag
um 18:45 Uhr.
Sobald es die Umstände wieder zulassen treffen wir uns in der Schulturnhalle.
Bei Interesse könnt ihr Euch gerne melden bei Irene Heinrich oder Sonja Hinz
Der TV hat aufgerüstet
Zwei Kabinen und das Stüberl für Online-Training umgebaut – Mit Bildschirm, Laptop und Kamera
Und er braucht Visionäre. Auch oder vor allem in Corona-Zeiten. Der TV Vohburg kann trotz des sportlichen Lockdowns auf all das bauen. Auf Initiative des Jugendleiters Michael Marbach wurden zuletzt zwei Umkleide-Kabinen und das Stüberl fit für die Zukunft gemacht: mit Bildschirmen, Laptops und Kameras für Online-Training.
„Jetzt hocken doch alle nur vor der Kiste“, stellt Marbach die durchaus menschlichen Gewohnheiten in Lockdown-Zeiten vereinfacht dar. Natürlich brauchten sie „die Kiste“ auch, wenn sie online trainieren. Aber dies habe Bewegung zur Folge, Freude, „zusammensitzen“, sich unterhalten und nicht zuletzt die sportliche Fortbildung. Virtuelle Trainings holen die Sportlerinnen und Sportler also da ab, wo sie eh sitzen: am Bildschirm.
Daher wurden zwei Kabinen und das sogenannte Stüberl aufgerüstet. „Wir haben von den Hallenturnieren eh Fernsehgeräte. Zwei davon haben wir in die Umkleidekabinen gehängt. Dazu gab es noch Laptops und Kameras. “ Fertig waren die digitalen Trainingsräume. „Unsere Rückengymnastik nutzt das Angebot, natürlich auch die Fußballabteilung, Halt: Bauch, Beine, Po ist auch aktiv. “ Am schnellsten geht es wohl zu, wenn Florian Kammerl online Karate anbietet. Der Vohburger gehört laut Marbach zum Leistungskader Karate und gibt sein Wissen weiter – einmal pro Woche.
„Drei Samstage haben wir zuletzt intensiv gearbeitet“, sagt Marbach. „Davor natürlich auch immer wieder. Aber zum Schluss ging es vor allem auch ums finale Aufräumen. “ Der Jugendleiter gibt zu, dass es für einige der Helfer schon „viel Arbeit“ gewesen sei. Die Kosten hielten sich aber im Rahmen. Marbach, beruflich in der IT-Branche zuhause, spricht von einem dreistelligen Betrag. „Dank der letzten Turniere hatten wir ein bisschen Geld auf der hohen Kante. “ Der Rest war ja da, auch dank der neuen evangelischen Kirche in Vohburg: „Als die alte Kirche abgerissen wurde, haben wir Tische und Stühle bekommen. “ Ein paar neue Möbel gab es auch noch – vom Ikea.
So erstrahlt auch das Stüberl hinter dem Ankleidetrakt, das mit der neuen Vereinsgaststätte zum ,Kammerl‘ degradiert wurde, in neuem Glanz – samt Terrasse. „Für Abschlussfeiern zum Beispiel. “ Das Stüberl ist nun „ein schöner Raum“. Sogar mit Leinwand. Da könnten, so Marbach, Fußballspiele übertragen oder eigene Spiele angeschaut und analysiert werden. Aufgerüstet wurde sogar die Schiedsrichter-Kabine – mit einem Laptop. Alles kann auch in Nach-Corona-Zeiten für Trainingszwecke in den Räumlichkeiten genutzt werden – bis auf die Kameras.
Soweit ist es aber noch nicht. Die Fußballtrainer müssen ihre Schützlinge weiter online schulen. Durchaus mit Vorteilen. „Je eher man diese Technik nutzt, desto mehr lernen die Kinder“, sagt Marbach. Trainer können die Kinder und Jugendlichen digital viel genauer anweisen und korrigieren. Marbach: „Sie lernen aus ihren Fehlern. “ Somit wäre der TV Vohburg auf einem guten Weg. Der Aufstieg zum Beispiel in die Kreisliga aus eigener Kraft, also ohne Spieler, die fürs Spielen Geld verlangen, könnte dank guter Jugendarbeit funktionieren, glaubt Marbach. Auch wenn es nach seiner Einschätzung viele Jahre dauert. Dazu müssten Nachwuchs-Kicker beim TV bleiben oder neu dazustoßen. Marbach ist sicher: „Die Kinder sehen, dass da was vorwärts geht. Und Kinder gehen doch lieber zu einem Verein, wo sich was bewegt. „DK
Onlinetraining für Karatekids und Karateyoungsters
Nachdem die Hallen zu bleiben, bietet der Bayerische Karate Bund e.V. ein regelmäßiges Onlinetraining für Karatekids und Karateyoungsters an. Jeden Samstag von 10:00-12:00 Uhr gibt es hier Trainingsmöglichkeiten.
Karatekids sind all unsere jungen Sportler bis 9 Jahre, die einem Onlineunterricht folgen können und Spaß an der Bewegung haben. Das Training dauert 45 Minuten und ist vor allem auf Koordination, Kondition und – für alle Stilrichtungen machbare – Karatespezifische Bewegungsabläufe ausgelegt.
Karateyoungsters sind alle ab 10 Jahren oder Blaugurt. Durch die Schule ist schon Onlineunterrichtserfahrung vorhanden und es kann mehr von den Teilnehmern verlangt werden. Wobei auch hier alle Stilrichtungen mittrainieren können.
Die Trainer wechseln sich wochenweise ab. So hält am 06.02.2021 Mohammed Abu Wahib vom SV UNSU Mömlingen und Bayernkadertrainer Kata das Training. Am 13.02.2021 ist Denis Schnauder vom TV Fürth 1860 und am 20.02.2021 Florian Kamerl (TV Vohburg) an der Reihe.
VIEL SPASS!!
Zeiten:
Von 10:00 – 10:45 Uhr KarateKids (bis 9 Jahre)
Von 11:00 – 12:00 Uhr KarateYoungsters (ab 10 Jahren oder Blaugurt)
Was braucht ihr dafür:
– Gute Laune
– Karateanzug / Sportkleidung
– Handtuch
– Handy/Tablett oder Rechner mit Internet
– Etwas Platz im Raum
Wie funktioniert es:
– Ihr geht auf
– Gebt zur Anmeldung euren Namen (es reicht auch nur der Vorname) ein, damit wir euch ggf. ansprechen können
– Sollten es zu viele Leute werden, wird das Onlinemeeting in einen Stream umgewandelt – dies teilt euch aber der Trainer mit und ist dann nötig um die Performance zu erhalten.
Mit dem Klick auf den Link erklärt ihr euch mit den DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN einverstanden. Bitte fragt hierzu auch eure Eltern.
Julian Streese ist bester Vohburger FIFA-Spieler
Platz 1 im Turnier macht Alpin aus Ingolstadt. Er gewann gegen Julian im Golden Goal. Platz 3 belegt Anton und Platz 4 Kaan.
Staffel Nord: Ausrufezeichen von Oettingen, Bamberg mit Spektakel
Seit dem Wochenende geht es wieder rund in Bayern, mit dem ersten Spieltag ist der Startschuss in die zweite Saison der BFV eFootball League by Bayernwerk gefallen. Gleich ein dickes Ausrufezeichen im Titelkampf gelang dabei in der Nord-Staffel dem Titelverteidiger. In der Neuauflage des Vorjahresfinals setzte sich der TSV Oettingen 1861 mit 3:1 und 4:1 gegen die SG Edenstetten durch und hielt einen der mutmaßlich ärgsten Konkurrenten damit erst mal auf Distanz. In der vergangenen Saison hatten sich Oettingens Yannic ‚0109‘ und Philipp ‚phlip_1989‘ Bederke mit 2:1 Spielen im Grand Final gegen Edenstetten den Titel gesichert.
Die erste Tabellenführung der neuen Saison ging im Norden allerdings an den FC Eintracht Bamberg. Der Liga-Neuling bekam es zum Auftakt mit dem ASV Fronberg zu tun und damit mit einem gestandenen eFootball-League-Team, die vergangene Saison hatten die Oberpfälzer schließlich als Tabellenachter beendet. Dennoch gingen die Partien mit 5:2 und 5:3 an Bamberg, das mit einer Torbilanz von 10:5 knapp vor Oettingen (7:2 Tore) steht. Ebenfalls zwei Siege gab es zum Auftakt für den SC Zwiesel mit 3:1 und 2:0 gegen den TSV 1946 Altenberg sowie für den 1. SC Feucht mit 2:1 und 3:1 gegen den TSV Aholming.
8:1 – Arnshausen feiert Kantersieg
Knapp die optimale Ausbeute verpasst haben die DJK Eibach und der FC/DJK Burgoberbach. Eibach fuhr beim Debüt in der eFootball League ein 3:3 gegen den TSV Dieterskirchen ein – und leckte dabei offenbar Blut. Das zweite Spiele nämlich ging mit 6:1 deutlich an die Nürnberger. Burgoberbach, in der vergangenen Saison als Zehnter ins Ziel gekommen, holte ein 2:1 und ein 1:1 gegen den TSV Aufhausen und blieb damit ebenfalls beim Auftakt ungeschlagen.
Der deutlichste Einzelsieg des ersten Spieltags ging auf das Konto des TSV Arnshausen. Die Unterfranken holten im zweiten Duell gegen die SG Ramsberg/St. Veit ein 8:1 – hatten allerdings das erste Match zuvor kurioserweise mit 3:6 verloren. Drei Punkte gab es ebenfalls für den FC Haarbrücken, der auf ein 2:4 im ersten Spiel gegen den SV Hohenau ein 5:0 im zweiten folgen ließ. Der Neunte des Vorjahres, der TV 1911 Vohburg, erwischte beim 5:0 gegen den FC Lorenzreuth ebenfalls einen perfekten Start, unterlag im zweiten Match dann aber 0:1.
Quelle: bfv esports



